Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (AZ: 1 BvB 784/03) wurde eindeutig entschieden,
dass Heiler arbeiten dürfen. Um geistiges Heilen auszuüben, ist keine Heilpraktiker-Erlaubnis oder Approbation nötig.
Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Heiler, den Klienten eindeutig darüber aufzuklären, dass er nicht für einen Arzt gehalten wird. Geistiges Heilen ist nicht mit ärztlicher Heilkunde zu verwechseln, sondern ein spiritueller Vorgang. Ein Heiler aktiviert lediglich die Selbstheilungskräfte des Klienten und stellt keine Diagnosen. Es werden auch keine Heilversprechen gegeben.
Eine gezielte Behandlung durch den Heiler ist nach geltendem Recht erlaubt.